Regeln im Garten
Der Garten ist wegen seiner filigranen Bauweise und empfindlichen Details nur tagsüber geöffnet, von etwa 7:00 Uhr an bis zur Dämmerung, im Sommer bis ca. 20:00 Uhr.
Der Schließdienst übt für den Verschönerungsverein Stuttgart e.V. das Hausrecht aus und darf Besucher hinausweisen. Bei Widerstand wird die Polizei gerufen.
Die Benutzung des Gartens erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern müssen auf ihre Kinder stets besonders Acht geben, z.B. wegen der Brücke.
Der Verein gestattet nur die private Nutzung. Jedweder gewerbliche Gebrauch – z.B. auch für Film- und Fotoaufnahmen – ist ohne ausdrückliche Erlaubnis des Vereins untersagt. Zuwiderhandlungen werden verfolgt.
Ein Chinesischer Garten wie dieser ist ein Ort der Ruhe und Besinnung.
Bitte verhalten Sie sich entsprechend. Untersagt sind Musik, Klettern um den Wasserfall und Betreten des Teichs.